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Die beiden Fragen: haben die Erbfälzer zu Werl früher eine bürgerliche Zunft gebildet? und sind dieselben erst durch das Diplom des Kaisers Joseph I. vom 15. April 1708 in den Adelstand erhoben worden?

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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Lilien, Felix von
Verfasserangabe: aus d. Quellen geschichtl. u. prakt. dargest. von Joh. Suibert Seibertz sammt d. Entw. veröffentl. Motive zu demselben, zur näheren Erörterung gebracht von Felix von Lilien
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Bibliothek: Landesgesch. Bibl. Signatur: G 487 4 Standort 2: Magazin Standort 3: Barcode: 50048047 Status: Nicht ausleihbar! Frist: Vorbestellungen: 0

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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Lilien, Felix von
Verfasserangabe: aus d. Quellen geschichtl. u. prakt. dargest. von Joh. Suibert Seibertz sammt d. Entw. veröffentl. Motive zu demselben, zur näheren Erörterung gebracht von Felix von Lilien
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Systematik: Suche nach dieser Systematik G 487
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Beschreibung: 43 S. : graph. Darst.
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Fußnote: Enth. außerdem: Zur Prozesssache des Erbfälzers W. J. von Papen zu Westrich, Klägers, gegen das Erbfälzer-Collegium zu Werl, Verklagten, betreffend die Anerkennung der stautenmäßigen Qualifikationen der klägerischen Söhne als Erbfälzer. - [1839]åDie Jurisdictions-Verhältnisse des Gräflich von Bocholtzischen Patrimonial-Gerichts der Herrschaft Ulme, insbesondere in Beziehung auf die Untersuchung und Bestrafung der Holzdiebstähle / dargelegt in einer Beschwerde des Grafen von Bochholtz gegen das königliche Ober-Landes-Gericht zu Arnsberg bei seiner Majestät dem Könige und den dazu gehörigen Aktenstücken / Graf von Bocholz. - 1839. - 63 S.